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Kitesurfen

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meldete George Pocock das erste Patent für eine durch einen Kite angetriebene Kutsche an – der "Chevrolant".
0 Knoten
sind die Mindestwindstärke, ab der das Kiten mit entsprechenden Schirmen und Boards möglich ist.
6 - 0 Jahre
In dieser Altersspanne wird der Kitesport ausgeübt.

0 kg
beträgt das empfohlene Mindestgewicht einer Person, um dem Kite ein gutes Gegengewicht bieten zu können.
Ab 0
soll das Kitesurfen olympische Disziplin werden.

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem VDWS erstellt.

Kitesurfen ist eine Wassersportart, bei der ein Lenkdrachen zum Surfen verwendet wird. Mittels Windantrieb ist neben dem einfachen Gleiten auch das Fahren bei hohen Geschwindigkeiten oder das Springen in mehrere Meter Höhe möglich. Die Flugphasen sind bei Kiter*innen beliebt, um verschiedenste Tricks und Bewegungselemente auszuprobieren (1). Neben einem Surfboard, mit oder ohne Schlaufen (ohne = Strapless), benötigt man zum Kiten einen Lenkdrachen, der je nach Windstärke zwischen fünf und 18 qm² variiert. Der Lenkdrachen ist mit einer Lenkbar über die Steuerleinen verbunden. Zusätzlich wird der Kite in ein Hüft- oder Sitztrapez eingehakt, welches sich in der Nähe des Körperschwerpunktes der Kitesportler*innen befindet. Kitesurfen oder Lenkdrachensegeln ist ein junger Trendsport und vereint viele Boardsportarten in sich, ohne aber als Variante einer dieser zu gelten. Weltweit wird es viel an Binnenseen betrieben, ist jedoch grundsätzlich auf allen Gewässern möglich. In Deutschland werden vor allem Nord- und Ostsee von Kitesportler*innen bevorzugt (2).

(1) Krüger, T. (2016). Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht. Hannover: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). 

(2) Spotpsy.net (2013). Kitesurfen lernen – Grundlagen rund ums Kiten.

Zusätzlich zu den Vorfahrtsregeln, die im Allgemeinen gelten bzw. für die jeweiligen Gebiete einzuholen sind, gibt es noch einige Verhaltensregeln, die unbedingt beachtet werden sollten. Die zehn goldenen Regeln wurden im November 1980 vom Deutschen Segler-Verband (DSV) und den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie dem Deutschen Naturschutzring (DNR) erarbeitet. Sie gelten allgemein für alle Wassersportarten und damit auch für Kitesurfer*innen. Auf folgende Verhaltensregeln sollten Wassersportler*innen besonders achten:

  • Halten Sie Abstand von Röhrichtbeständen, Schilfgürteln, Ufergehölzen und dichtbewachsenen Uferpartien.
  • Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand (150 m) zu Vogelansammlungen auf dem Wasser.
  • Starten und landen Sie nur an den dafür vorgesehenen Plätzen.
  • Vermeiden Sie es, gerade im Winter, Vögel von der Wasserfläche zu vertreiben.
  • Halten Sie im Bereich der Wattenmeere mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen.
  • Beachten Sie die geltenden Regeln in Naturschutzgebieten.
  • Nehmen Sie in Feuchtgebieten besondere Rücksicht.
  • Halten Sie das Wasser und seine Ufer sauber.
  • Entsorgen Sie Abfälle und Fäkalien ordnungsgemäß.
  • Vermeiden Sie unnötigen Lärm (3).

 

Um sich als Kiter*in sicher auf Gewässern zu bewegen, werden außerdem folgende Sicherheitsvorkehrungen vom Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (VDWS) empfohlen (4):

 

11 x Sicherheit

Übungsraum
1. Suchen Sie einen geeigneten Übungsraum an Land und im Wasser mit einem freien Start und Landeplatz, der genügend Platz aufweist und frei von jeglichen Hindernissen wie Bäumen, Steinen, Menschen, Tieren, Buhnen etc. ist sowie einen geeigneten Notlausstieg bietet.

Wind
2. Kiten Sie nur bei Windbedingungen, die Sie beherrschen.
3. Meiden Sie extrem böigen Wind und suchen Sie seitlich zum Ufer wehenden Wind.

Material
4. Checken Sie Ihr Board und Kite auf Funktion und Zustand. 
5. Benutzen Sie immer und nach Möglichkeit aktuelle, funktionstüchtige Notauslösesysteme (Quickrelease) an sämtlichen Verbindungen und eine Sicherheitsleine (Safetyleash).
6. Kiten Sie stets in angemessener Schutzbekleidung zur Vermeidung von Unterkühlung.

Verhalten
7. Achten Sie darauf, dass durch Sie kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

8. Beachten Sie die Ausweich-, Natur- und Umweltregeln und beschäftigen Sie sich intensiv mit Notsituationen.

9. Lagern Sie Ihren Schirm und Ihr Brett gesichert an Land und lassen Sie sich nur von eingewiesenen Personen beim Starten und Landen helfen.

10. Fliegen bzw. starten Sie niemals über Personen, die sich im Flugradius des Kites befinden.
11. Kiten Sie nie alleine und nie weiter raus als Sie schwimmen können. Sorgen Sie dafür, dass Sie unter Beobachtung stehen, sodass Sie ggf. Hilfe erwarten können.

(3) VDWS International. (2016). Naturschutz. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.vdws.de/world-of-surf-kite-sail-sup/world-of-windsurfing/naturschutz/

(4) VDWS International. (o.J.). Sicherheit beim Kitesurfing: 11 x Sicherheit. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.vdws.de/world-of-surf-kite-sail-sup/world-of-kitesurfing/sicherheit/

Der Internationale Seglerverband (World Sailing) ist der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannte internationale Dachverband jeglicher Segelsportarten. Die International Kiteboarding Association (IKA) ist eine vom World Sailing anerkannte Non-Profit Organisation, die das Ziel verfolgt, Kiteboarden international zu fördern. Diesbezüglich steht für sie die Förderung von Wettkämpfen in den Disziplinen Formula Race, Open Race, Twin-tip Race, Twin-tip Freestyle, Slalom, Speed und Foil Race im Vordergrund. 60 offizielle Mitglieder arbeiten hier an der Vereinheitlichung der Regelwerke und der Schaffung von Trainingsstrukturen. In Deutschland ist die German Kite Association (GKA) seit 2005 für die Organisation und Planung rund um den Bereich Wettkampfsport zuständig. Als nationaler Dachverband pflegt die GKA zudem den Kontakt zu den anderen nationalen und internationalen Wassersportvereinigungen und arbeitet eng mit ihnen zusammen.

Der Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (VDWS) betreut weltweit angegliederte Wassersportschulen sowie die Ausbildung von Wassersportlehrern wie z. B. Kitelehrer*innen und gilt als Interessensvertretung von Wassersportlehrer*innen und Wassersportschulen. Mit über 4.500 Mitgliedern und 540 Mitgliedsschulen in 30 Ländern ist er einer der größten Wassersportverbände weltweit, jedoch sind hier auch die Bereiche Segeln, Windsurfen und Stand Up Paddling inkludiert. Auch ist er mit 220 VDWS anerkannten Kiteschulen weltweit der größte Ausbildungsverband für Kitesurfschulen und Instruktoren. Er hat ein umfangreiches Qualitätsmanagement für seine Mitgliedsschulen entwickelt und überprüft regelmäßig die Einhaltung dieser Standards.

Die Zahl der aktiven Kiter*innen lässt sich nur schwer festlegen, da es kaum feste Vereinsstrukturen gibt und der Sport vielfach ohne Organisationsstruktur ausgeführt wird.

(5) Gratwick, A. (2015). Kiten. Alles, was du wissen musst. Bielefeld: Delius Klasing Verlag.

Nur in wenigen Fällen sind Kitesurfer*innen in den Gesetzestexten direkt genannt. Grundlegend sollten sich Kitesportler*innen daher individuell für jeden Spot mit der geltenden Rechtslage auseinandersetzen. Oft werden Kiter*innen in allgemeine Kategorien wie Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb/ohne eigene Triebkraft inkludiert oder unter der Bezeichnung (Wasser-) Sportgeräte zusammengefasst. Dementsprechend fallen sie rein rechtlich oftmals in dieselbe Kategorie wie Segler*innen und Windsurfer*innen. Das hat – bspw. auf den Bundeswasserstraßen im Bereich der SeeSchStrO (6) an der deutschen Küste – Auswirkungen auf die Vorfahrtsregeln und auf das Verbot des Surfens im Fahrwasser.

Zwischen den Bundesländern variiert die Rechtsgrundlage. Naturschützer*innen gehen derzeit davon aus, dass das Kiten aufgrund des Drachens in der Luft deutlich negativere Auswirkungen auf die Umwelt hat als andere Wassersportarten. Entsprechend gibt es Diskussionen in einigen Ländern, ob das Kitesurfen dem Drachensport zuzuordnen ist (7). Begründet liegt die Diskussion im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (8). Dieses zählt in der ursprünglichen Version in §1 Nr. 7 Drachen als eigene Kategorie zu den Luftfahrzeugen. Mit der Änderung im Jahre 2012 wurde diese Kategorie gestrichen. 

Wird das Kitesurfen ähnlich dem Windsurfen geregelt, so greifen folgende Gesetze:

Geht man davon aus, dass das Kitesurfen zu den Wassersportgeräten und Fahrzeugen ohne Motorantrieb gehört, ist es im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG) (9)verankert. Der wichtigste Paragraph ist § 25, der den Gemeingebrauch regelt und besagt, dass die Nutzung der oberirdischen Gewässer grundsätzlich erlaubt ist, solange die Rechte sowie Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer nicht eingeschränkt werden. Auch das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (10) erlaubt generell das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts.

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) (6) wiederum besagt in § 31, dass u. a. das Kitesurfen mit Ausnahme auf den nach § 60 Abs. 1 bekannt gemachten oder durch Sichtzeichen freigegebenen Wasserflächen verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers ist das Kitesurfen dagegen vorbehaltlich des § 26 Abs. 5 erlaubt, solange man einen Mindestabstand von 50 m von Badegebieten und allen Badenden einhält. Außerdem darf nicht bei Nacht, bei verminderter Sicht und während der nach § 60 Abs. 1 bekannt gemachten Zeiten mit dem Kitesurfbrett gefahren werden.So sind erstmal die Rahmenbedingungen für das Kitesurfen geschaffen.

Die Landeswassergesetze (LWG) der einzelnen Bundesländer schreiben oftmals eigene Regelungen vor, die zum Teil von denen des WHG und voneinander abweichen. Deshalb ist es unerlässlich, sich über die Gesetzeslage des Bundeslandes zu erkundigen, in dem man Kiten möchte. In der Regel besagen diese, dass jeder die Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft nutzen darf. Explizit ausgeschlossen werden in den meisten Fällen Talsperren und Wasserspeicher. Das Brandenburgische Wassergesetz (BbwBG) (11) § 44 bspw. sieht außerdem vor, dass „im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt [ge]regeln[t], beschränken[t] oder verbieten [verboten werden können], um […]Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern“. Ähnliches ist auch im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) (12) zu finden.

Für einige Gewässer können individuelle Einzelfallregelungen vorliegen. So weist schon das WaStrG (10) darauf hin, dass „das Befahren der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken […] geregelt, eingeschränkt oder untersagt werden [kann], soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist“. Dies ist z. B. zum Schutz der Tierwelt auf den Bundeswasserstraßen der Nationalparke im Bereich der Nordsee der Fall. Die aktuelle Novellierung der Nordsee Befahrensverordnung (NPNordSBefV) ausgegeben zu Bonn am 27. April 2023, konstatiert, dass Kitesurfen grundsätzlich verboten und nur in ausgewiesenen Erlaubniszonen zugelassen ist. Dies regelt der Paragraph § 6 „Verbote und Verkehrsführung“ und ist wie folgt niedergelegt: „Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich dieser Verordnung mit Wasserfahrzeugen, die von einem Drachen oder Flügel gezogen werden, insbesondere Kitesurfen, Wingsurfen […] zu befahren“ (13). Davon ausgehend wurden 52 Spots ausgewiesen, in denen das Kite- und Wingsurfen an der Nordsee erlaubt sind. In dem dazugehörigen Anlageband sind diese in einer Übersichtskarte dargestellt und als GPS-Koordinaten vermerkt. Zu beachten gilt, dass weitere lokale Restriktionen, wie z. B. zeitliche Begrenzungen durch den Wechsel von Ebbe und Flut, gelten können (14).

(6) Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209;1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 2 § 12 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist.

(7) Rechtsprechung Niedersachsen (2017). Kitesurfen im Nationalpark „Wattenmeer“. Zugriff am 07.08.2020 unter: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007193&psml=bsndprod.psml&max=true

(8) Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472) geändert worden ist.

(9) Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist.

(10) Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S.1980), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237) geändert worden ist.

(11) Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]).

(12) Sächsisches Wassergesetzvom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. S. 287) geändert worden ist.

(13) Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 2023 (BGBl. I Nr.113). Zugriff am 05.06.2023 unter: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/113

(14) Anlageband zur Nordsee-Befahrensverordnung Teil I Nr. 113 vom 27. April 2023. Zugriff am 05.06.2023 unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/113/anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Kiten ist ganzjährig möglich. Anfänger*innen wird jedoch davon abgeraten, das Kiten bei Temperaturen unter zehn Grad auszuüben. An den deutschen Gewässern ist Kiten daher nahezu nur eine Sportart des Sommerhalbjahres. Ob gekitet werden kann, hängt maßgeblich von der Windstärke bzw. Windrichtung sowie dem Können der Sportler*innen ab. Die Weiterentwicklung des Materials in den letzten Jahren hat bedeutend dazu beigetragen, dass das Kitesurfen mittlerweile bei einer immer größeren Spannweite von Windstärken möglich ist. Schon ab zehn Knoten können Kitesurfer*innen mit dem entsprechenden Kite und Board Gewässer befahren. Für Anfänger eignen sich am besten Windstärken von zwölf bis 27 Knoten. Ab einer Windstärke von 40 Knoten ist das Kiten nur noch für Könner*innen machbar (14). Unabhängig von der Windstärke wird generell ein gleichmäßiger Wind bevorzugt. Wind der parallel (side-shore) zum Ufer oder schräg-auflandig (side-on-shore) weht, gilt dabei als optimal. Weht der Wind direkt auflandig (on-shore), kann ebenfalls gekitet werden, jedoch fahren dann alle Kitesurfer*innen parallel zum Ufer, was zu einem hohen Aufkommen von Kiter*innen auf kleinem Raum führen kann. Surfspots, die in Bezug auf die Länge der Küste oder des Ufers sehr weitläufig sind, sind deutlich beliebter als Bereiche mit einer engen Küstenlinie und ausgeprägter Wassertiefe. Das liegt daran, dass das Kitesurfen in tiefen Gewässern ein höheres Leistungsniveau sowie mehr Kraft und Ausdauer erfordert (15). Zusätzlich zu der Weite des Kitesurfspots ist eine Wasserfläche mit Sandgrund ideal, die knie- bis knapp hüfthoch ist. Bäume und Bauten am Ufer sollten zudem nicht zu Verwirbelungen des Windes führen. Außerdem werden Bereiche ohne Badezonen mit viel Strandfläche und ohne Buhnen bevorzugt. Die gewünschte Infrastruktur weicht mit Abfallentsorgung, WC und Erreichbarkeit mit dem Auto sowie Parkplatz dabei kaum von den Wünschen z. B. der Badeurlauber ab. Besonders der mögliche Zugang zu den Spots mit dem Auto ist hierbei aufgrund des eher sperrigen Materials nahezu unumgänglich, gibt aber immer wieder Anlass zu Diskussionen bezüglich der ökologischen Verantwortung der Kiter*innen (16).

(14) Andretzke et al.(2011). Auswirkungen des Kitesurfens auf den Vogelzug im seeseitigen Meeresgebiet vor Norderney 2010/2011. – Bericht i. A. der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, 49 S., BIOS & Gavia Eco Research, Norderney.

(15). Krüger, T. (2016). Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht. Hannover: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

(16) Scheibe, E., Lignitz, E., Hinz, P., Scheibe, R. (2009). Kitesurfen. Rechtsmedizin, 19(3), 145–151.

Kitesurfen ist eine Sportart, die zunehmend im Zusammenhang mit Störungen in Nahrungs- und Rastgebieten von Vögeln diskutiert wird. Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen die Auswirkungen des Kitesurfens auf Vögel in Küstenlebensräumen und Binnengewässern. Dies kann zu Konflikten mit dem Meeres- und Küstennaturschutz führen. Durch die hohen Geschwindigkeiten und die schnellen Richtungswechsel werden die Sportler*innen und ihre Sportgeräte als Störreiz wahrgenommen. Gestörte Vögel verlassen daraufhin Nist- und Rastplätze und kehren teils erst nach dem Zurücklegen weiter Distanzen oder insbesondere bei wiederholtem Störreiz gar nicht zurück. Vorher-/Nachher-Zählungen belegen, dass während und nach dem Auftauchen von Kiter*innen weniger oder gar keine Vögel mehr auf den entsprechenden Gewässern sowie auf den Nahrungsplätzen im Watt präsent waren. Die zur Nahrungssuche zur Verfügung stehenden Flächen und die dafür vorhandene Zeit sinken, je mehr und je intensiver die Gebiete von den Kiter*innen genutzt werden. Schon einzelne Kiter*innen können in bestimmten Gebieten einen Störeffekt hervorrufen. Störungen können in verschiedenen Formen erzeugt werden: durch die Sportler*innen selbst, durch Geschwindigkeit und Kurswechsel, als optischer Störreiz durch das Sportgerät (Farben der Segel) oder als akustischer Störreiz durch das Fallen ins Wasser. Einige Vögel kehren auch nach dem Verschwinden der wahrgenommenen Gefahr/Störung nicht wieder zurück. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die Brut und die Nahrungsaufnahme haben. Auch langfristige Veränderungen in den Populationen können dadurch hervorgerufen werden. In Gebieten, die schon durch andere Freizeitaktivitäten genutzt werden, ist die Störwirkung durch Kiter*innen kaum oder nicht mehr messbar. Ein Gewöhnungseffekt gegenüber Kitesurfing wurde bisher nicht nachgewiesen, da sich viele Wasser- und Watvögel außerhalb der Brutzeit oft nur für kurze Zeit oder auf der Durchreise in den Gebieten aufhalten (17).

Nähern sich Wassersportler*innen und damit auch Kiter*innen zu dicht (unter 300 m) an Seehunde im Wattenmeer, können diese stark beeinträchtigt werden. Seehunde führen im Wattenmeer auf Sandplatten und -bänken ihre Paarung sowie die Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere durch. Häufige Störungen können dazu führen, dass die Muttertiere die Jungtiere nicht ausreichend säugen können. Unterbrechungen der Ruhe- und Liegezeiten erhöhen außerdem die Krankheitsanfälligkeit und verursachen eine allgemeine Schwächung der Tiere. Auch Gänse, Enten, Schnepfenvögel und andere Arten, die an deutschen Gewässern rasten oder überwintern, werden durch den Kitesport, der potenziell ganzjährig möglich ist, gestört. Die Tiere sind auf genügend Nahrung in den Gewässern und auf Rastplätze angewiesen, um die kalte Jahreszeit zu überstehen. Besonders kritisch ist die Herbstzeit zu Beginn der Zug- und Überwinterungsperiode. Störungen während dieser Zeit können gravierende Auswirkungen auf das gesamte Zug- und Verteilungsschema haben (18).

Lösungsansätze, um die Meeresnatur zu bewahren und die Tierwelt nicht zu schädigen, sind Befahrungsbeschränkungen oder gar Verbotszonen. So sind im niedersächsischen Wattenmeer explizit Kitesurfzonen ausgewiesen, die zusätzlich teils jahreszeitlich oder tidenabhängig eingeschränkt werden. Die Gemeinden sind außerdem dazu verpflichtet, sich begleitenden naturschutzfachlichen Untersuchungen zu stellen. So sind viele Kitesurfzonen nur für einen gewissen Zeitraum genehmigt. Da angenommen wird, dass selbst einzelne Kiter*innen eine große Störwirkung haben, ist eine zeitliche und räumliche Einschränkung der einzige Weg, die Gefahr des wilden Kitesurfens zu minimieren. Ein gänzliches Verbot kann allein durch personellen Mangel der Wasserschutzpolizei sowie der Nationalparkverwaltungen nicht durchgesetzt werden. Erst eine Ausweisung von klar definierten, genehmigten Zonen ermöglicht eine Kontrolle und Überwachung der Gewässer, die für den Kitesport genutzt werden (19).

(17) Krüger, T. (2016). Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht. Hannover: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

(18) VDWS International. (2016). Naturschutz. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.vdws.de/world-of-surf-kite-sail-sup/world-of-kitesurfing/naturschutz/

(19) Naturschutzbund Deutschland e.V. (2012). Kitesurfen im Wattenmeer. Berlin: Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

(20) Naturschutzbund Deutschland e.V. (2016). Kitesurfen in Nord- und Ostsee. Im Konflikt von Wassersport und Naturschutz. Berlin: Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

Kitesurfen und andere Wassersportnutzungen

Kitesurfer*innen halten sich oftmals auf Binnengewässern oder in Küstennähe auf. Dieser Natursportraum wird auch von anderen Nutzergruppen wie z. B. Windsurfern oder Badegästen genutzt. Folglich erheben unterschiedliche Nutzergruppen Ansprüche auf dasselbe Gewässer. Trotz ausgewiesenen Kitesurfzonen kam es im Ostseefjord Schlei, Höhe Weidefelder Strand 2014 zu gefährlichen Situationen, in denen Kiter*innen mit geringem Abstand zu Schwimmer*innen und hohen Geschwindigkeiten durch die markierte Badezone gefahren sind. Die grundlegende Problematik liegt, laut Angaben der örtlichen DLRG, in der Reglementierung und Überwachung der Kiter*innen. Der geforderte Mindestabstand von 300 m zur Badezone wird häufig nicht eingehalten und ist nur schwer kontrollierbar (21).

Kitesurfen und Naturschutz

Weitere Konflikte treten auf der Ebene von Sportler*innen zu Schutzgütern auf. Das größte Konfliktpotenzial erzeugt der Kitesurfsport in Bezug auf Vögel. Wertvolle Lebensräume in Küstennähe oder auf Binnenseen werden von den Vögeln als Brut, - Nahrungs- oder Rastgebiete genutzt. Der Drachen in der Luft, die schnellen Richtungswechsel und teils grellen Farben der Kites können von den Vögeln als Gefahr wahrgenommen werden. Dies resultiert in einem Fluchtverhalten der Vögel, welches negative Auswirkungen auf den Ernährungszustand oder die Energiereserven haben kann (22). Naturschutzverbände wie der NABU sprechen sich ausdrücklich gegen das Kitesurfen in Schutzgebieten aus. Folglich führen die unterschiedlichen Ziele (Schutz der Natur vs. Nutzen der Natur) vermehrt zu Konflikten zwischen Naturschutzakteuren und Kitesurfsportler*innen (23).

Kitesurfen und Events

Der Kitesurf Weltcup ist eines der größten Events in der Kitesurfszene. Von 2006 bis 2015 wurde er in St. Peter-Ording ausgetragen, wobei bis zu 200.000 Besucher während des 10-tägigen Events vor Ort waren. Neben einer hohen Gästezahl brachte das Event jedoch einige negative Auswirkungen mit sich. Lokale Hotelbesitzer verzeichneten weniger Buchungen in diesem Zeitraum, da sich der herkömmliche Gast bewusst von dem Kiteevent gestört fühlte. Neben Müllanhäufungen wurden auch offenes Feuer in den Strandbereichen sowie Übernachtungen auf Strandparkplätzen verzeichnet. Für den Veranstalter ergaben sich daraus seitens der Gemeinde Anforderungen, die es zu erfüllen galt. Lösungsansätze zur Minimierung der negativen Auswirkungen sollten z.B. die Auslagerung von Parkplätzen abseits der Strände, ein Verkehrsleitsystem oder ein privater Wachdienst sein (24). Da das Event einen besonderen Charakter gerade durch das Schlafen in Strandnähe hatte und die zu erfüllenden Auflagen mit Kosten für den Veranstalter verbunden waren, entschieden sich letztendlich beide Parteien für eine Verlegung nach Fehmarn, respektive Sylt. Die zuständigen Behörden von St. Peter-Ording entschieden dies aus der Verantwortung gegenüber ihrem Ort heraus. Der Strand sei bekannt für Sauberkeit, Ruhe und Erholung – dies solle auch in Zukunft gewahrt werden. Allerdings ergibt sich aus der Absage des Kitesurf Weltcups jedoch auch ein Imageverlust für St. Peter-Ording im Hinblick auf die jüngere Generation als zukünftige Gästezielgruppe (25). Mit den Multivan Kitesurf Masters wird daher aktuell zumindest das Finale der Deutschen Meisterschaft wieder in St. Peter-Ording ausgetragen.

(21) Eckernförder Zeitung. (2014). Bald keine Kite-Surfer mehr in Weidefeld? Gefahren für Badegäste in Waabs. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/bald-keine-kite-surfer-mehr-in-weidefeld-gefahren-fuer-badegaeste-in-waabs-id7218651.html

(22) Deutscher Bundestag. (2019). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP. – Drucksache 19/21765 -. Kitesurf-Verbote im Wattenmeer. Zugriff am 15.06.2023 unter:  Drucksache 19/22303 (bundestag.de)

(23) Naturschutzbund Deutschland (NABU). (2016). Kitesurfen in Nord- und Ostsee. Im Konflikt von Wassersport und Naturschutz. Zugriff am 20.06.2023 unter:  Infopapier_Position (nabu.de)

(24) Frankfurter Allgemeine. (2015). Wie viel Party darf’s denn sein? Kitesurfen in St. Peter-Ording. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/aerger-um-kitesurf-spektakel-vor-st-peter-ording-2015-13758723.html

(25) Husumer Nachrichten. (2015). Westküste ohne Kitesurf-Worldcup. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.shz.de/lokales/husumer-nachrichten/westkueste-ohne-kitesurf-worldcup-id11309071.html

Im Jahre 1826 ließ der britische Lehrer George Pocock eine durch ein Kite angetriebene Kutsche patentieren. Die „Chevrolant“ war schneller als herkömmliche Kutschen, jedoch auch schwerer kontrollierbar. Von den Vertretern der Oberschicht als zu gefährlich tituliert, konnte sich dieses Gefährt nicht durchsetzen. Dennoch gilt die „Chevrolant“ als Vorreiter der Kite-Bewegung. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbreiteten sich Kiteschirme nach und nach auch als Sportgeräte. Besonders in den Bergen nahm die Popularität von Paraglider*innen und Skifahrer*innen, die mit Kites über gefrorene Seen glitten, zu. Daraus entwickelte sich das heute so beliebte Snowkiten, welches häufig von Sportler*innen ausgeübt wird, die ebenfalls das Kitesurfen auf dem Wasser betreiben.

Als Pionier des modernen Kitens wird ursprünglich der Amerikaner Cory Roesler angesehen. Er produzierte in seiner Freizeit flügelartige Kites, die er an Windsurfer*innen und Wasserskiläufer*innen verkaufte. Massentauglich machten das Kitesurfen jedoch die Brüder Bruno und Dominique Legaignoux. Ende der 1980er Jahre meldeten sie ein Patent auf den ersten Tubekite an. Es dauerte jedoch weitere zehn Jahre bis sich ihr aufblasbarer Kite mit dem Windsurfen messen konnte. Robby Naish wurde ihr erster Patentnehmer, durfte die Tubekites zunächst ein Jahr exklusiv produzieren und machte sie im Gegenzug bekannt.

Während dieser Zeit gelangen dem Kitesurfen weitere Durchbrüche. Die erste Fernsehpräsenz erlangte der erste Kiteversuch von Laird Hamilton und Manu Berting im Jahre 1996. Das erste Serien-Kiteboard kam schon ein Jahr später auf den Markt, produziert von dem französischen Hersteller F-One. 1998 folgte der erste Kitewettbewerb und 1999 eroberte das erste Serien-Twintip von Fran Olry den Markt, das erstmalig den Fußwechsel bei der Halse überflüssig machte.

Gleichzeitig entwickelten die Legaignouxs-Brüder ebenfalls ihr Kitematerial weiter und gründeten mit Wipika die erste Kitesurf-Marke. Ihr erster Kite bestand aus einem Kite an zwei Leinen, der mit einer Bar gelenkt wurde und sich mit einer kleinen Handpumpe mit Luft befüllen ließ. Diese Luft in der Konstruktion sorgte für einen Auftrieb im Wasser, sodass auch aus dem Wasser heraus wieder gestartet werden konnte. Damit beseitigten sie ein Problem, welches von früheren Pionieren bis dahin nicht gelöst worden war. Die Marktentwicklung beschleunigte sich noch mehr, als die Windsurfmarke Naish auf den Markt kam und eine Konkurrenzsituation auslöste.

Ende 1999 kam die erste Vierleinerbar auf den Markt und revolutionierte die Kiterbewegung. Viele Aspekte, die das Kiten zuvor zu einer technisch komplexen Sportart gemacht hatten, wurden mit dieser Erfindung ausgeglichen und zusammen mit der Verbreitung der Twintips wurde das Kitesurfen plötzlich massentauglich. Zwischen 2000 und 2005 wuchs auch die kommerzielle Branche und präsentierte Hersteller, Vertriebe, Surfschulen und Urlaubsdestinationen, die sich den Bedürfnissen der „neuen“ Touristen anpassten. 2006 brachte Cabrinah dann den Bowkite auf den Markt, welcher eine erhöhte Sicherheit mit sich brachte und eine starke Entwicklung vom Zweileiner zum modernen Kite darstellte. Mit diesen technischen Neuerungen etablierte sich auch eine starke Wettkampfszene. So entstanden Distanz-, Geschwindigkeits- und Sprungrekorde sowie diverse Wettkampfformen. Anfang des 21. Jahrhunderts wurden dann erste Organisationen gegründet. Vereinigungen und Verbände sollten dazu dienen, Standards für Wettkämpfe festzulegen (24). Die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro im Jahre 2016 gaben dann endlich Anlass zur Hoffnung, Kitesurfen als olympische Disziplin zu etablieren und statt des Windsurfens Einzug in die Segeldisziplinen zu erhalten. Diese Entscheidung von Mai 2012 wurde jedoch wieder revidiert (25). Nach einem Beschluss des Weltseglerverbandes vom November 2018 wird Kitesurfen nun bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris/Marseille vertreten sein (26).

(24) Gartwick, A. (2015). Kiten. Alles, was du wissen musst. Bielefeld: Delius Klasing Verlag.

(25) Die Welt. (2012). Rio 2016 – Windsurfen wieder rein, Kitesurfen raus. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.welt.de/sport/trendsport/article110894593/Rio-2016-Windsurfen-wieder-rein-Kitesurfen-raus.html

(26) Kemmling, C. (2018). Olympia Klassen 2024: Kite- und Windsurfen ist olympisch – Finn und 470er haben eine Chance. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://segelreporter.com/regatta/olympia-klassen-2024-kite-und-windsurfen-ist-olympisch-finn-dinghy-und-470er-haben-eine-chance/

Freestyle

Wohl am bekanntesten und auch am meisten praktiziert ist der sogenannte Freestyle. Fast immer auf einem Twintip ausgeübt; darf in dieser Disziplin alles gemacht werden, wobei auch die Wasseroberfläche verlassen wird. Freestyle auf Waveboards hingegen zählt als Unterdisziplin des Wavekitens (s. u.).

Wavekiten

Beim Wavekiten wird grundsätzlich auf einem Waveboard gefahren. Seit der Nutzung von speziellen Kites in den 2010er Jahren, erfährt diese Disziplin eine neue Beliebtheit. Das Wavekiten stellt eine Kombination aus Kitesurfen und Wellenreiten dar. Der Kite ermöglicht es (den Profis), Wellen größerer und gefährlicherer Dimensionen zu surfen und schnellere und spektakulärere Manöver zu fahren. Aber auch bei niedrigen Wellen oder flachen Gewässern ist Wavekiten möglich. Besonders für Anfänger ist diese Variation optimal, um erste Versuche anzugehen.

Wakestyle

Wakestyle ist eine Disziplin, die – wie der Name schon sagt – dem Wakeboarden ähnelt. Dabei werden Wakeboard-Bindungen mit Kites kombiniert; die Sprünge sind im Vergleich zur Freestylevariante flacher, jedoch dynamischer und athletischer. Der Wakestyle ist aber vor allem durch Tricks, bei denen der Fahrer aus dem Hüftgurt ausgehakt ist und so den Kite allein mit der Kraft seiner Arme hält, gekennzeichnet. Außerdem werden Tricks häufig mit einem tiefstehenden Kite durchgeführt. Das Fahren über Hindernisse stellt eine Variante des Wakestyle dar.

Racekiten

Racekiten ist eine relativ neue Disziplin, die unter Verwendung spezieller Raceboards erst seit dem Jahre 2009 existiert und in rasantem Tempo professionalisiert wurde. Die Professionalisierung stand auch in engem Zusammenhang mit einer möglichen Olympiateilnahme. Kursrennen werden hauptsächlich auf Dreieckskursen ausgetragen. Aber auch Up and Down Bahnen, die im Luv und Lee mit einer Boje begrenzt werden und jeweils auf dem Am-Wind-Kurs bzw. Vorwindkurs angesteuert werden müssen. Slalom ist eine Teildisziplin des Racekitens und wird auf einem Halbwindkurs gefahren. Diese Variante ist noch sehr neu und wird erst seit dem Jahre 2013 ausgetragen. Die Strecken sind kürzer als bei den Kursrennen und werden mit sehr hohen Geschwindigkeiten gefahren.

Boarder Cross

Boarder Cross ist eine vom Snowboarden abgeleitete Disziplin und wird in Form eines Gruppenrennens ausgetragen. Diverse Hindernisse müssen hierbei übersprungen werden. Um Rennen dieser Art austragen zu können, muss sehr viel Platz vorhanden sein. Da diese Plätze rar sind, machen die Boarder Crosser bisher nur einen kleinen Teil der Kite-Community aus.

Distanzrennen

Auch beim Kiten finden sich immer mehr Wagemutige, die es sich zum Ziel setzen, bestimmte Distanzen zwischen Inseln oder an der Küste entlang zu überwinden. Daraus haben sich verschiedene Formate entwickelt. Vom Eventbereich, bei dem es darum geht gemeinsam eine bestimmte Distanz zu kiten (z. B. Virgin Kitesurfing Armada), bis hin zu Wettkämpfen wie Coast 2 Coast von Fehmarn nach Dänemark. Große Veranstaltungen wie diese ziehen besonders die Aufmerksamkeit der Medien auf sich und erfahren so stetig Zuwachs.

Foilkiten

Foilkiten ist seit Mitte der 2010er Jahre eine eigenständige Disziplin und beschreibt das Kiten unter Verwendung eines Hydrofoils. Hydrofoils sind Tragflügelflächen, die in ihrer Ursprungsform schon sehr lange existieren, jedoch erst Ende der 90er Jahre unter Kiteboards montiert wurden. Diese Konstruktion ermöglicht den Kiter*innen ein Dahinschweben, sodass das Brett bei genug Geschwindigkeit vollständig aus dem Wasser kommt und nur noch die Finne durch das Wasser gleitet. Durch den verminderten Reibungswiderstand des Brettes ist das Foilkiten auch bei geringer Windstärke möglich.

(27) Gratwick, A. (2015). Kiten. Alles, was du wissen musst. Bielefeld: Delius Klasing Verlag.

Allgemein zeichnen sich Kitesurfer*innen durch ihre Begeisterung für Wasser, Wellen, Wind und letztlich für das Meer aus. Die Aspekte „Freiheitsgefühl“ und „Spaß“ spielen bei den Kiter*innen jedoch eine entscheidende Rolle für die Ausübung ihrer Sportart. In Verbindung mit dem Freiheitsgefühl identifizieren sie dabei die Bedeutung der Naturnähe, die Ungewissheit sowie den Wagnischarakter. Umfragen zufolge machen auch die Bewegungsformen „Gleiten, Schweben, Fliegen“ große Teile der Motivation aus (28). Sportler*innen verbinden mit dem Kitesurfen eine Ungebundenheit und antizipierte Leichtigkeit, die es ihnen wie in keiner anderen Form ermöglicht, sich frei auf und über dem Wasser sowie in der Luft zu bewegen. Für viele Kitesurfer*innen ist der Sport ihre große Leidenschaft. Das Unterwegs-Sein auf der Suche nach besonderen Kitespots ist nur eine Facette des Freiheitsgefühls, welches die Kiter*innen erleben. Immer zum Aufbruch bereit, warten sie auf die perfekten Windbedingungen und reisen mit dem Wind zu den jeweiligen Spots. Die Natur übt auf die Kitesurfer*innen eine Macht aus, die sie dazu verleitet, sich auf die eigene Körperlichkeit und die Abhängigkeit von den Naturelementen zurückzubesinnen. Der Spaß ist nicht nur für die Schönwetter-, sondern auch für die Ganzjahreskite*innenr eine grundlegende Motivation. Dabei hängt der Spaßfaktor eng mit einem Gefühl der Kontrolle zusammen. Wenn die Bedingungen (Umwelt, Material, eigener Anspruch etc.) mit den körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zusammenpassen, können sich Kiter*innen dem Flow-Erlebnis voll hingeben. Die Abhängigkeit von Wind und Wetter und die Unkontrollierbarkeit der Natur ergeben zudem immer neue Herausforderungen. Der eigene Lernprozess wird dadurch immer wieder angeregt und macht es möglich, sich auch ohne Trainer*in beständig weiterzuentwickeln, was unter anderem dazu führt, dass das Kitesurfen – ähnlich wie die Sportarten Windsurfen und Wellenreiten – eher selbstorganisiert in Kleingruppen als innerhalb eines Vereins praktiziert wird. Nach Erlernen der Grundfertigkeiten bieten gerade Fun- und Risikosportarten wie das Kiten die Chancen zur Inszenierung des Einzigartigen. „Rides“ können flexibel und situationsangepasst gestaltet werden. So wird oft mit risikobehafteten Bewegungsformen experimentiert, um sich in seiner Individualität auszudrücken (29).

(28) Stern, M. (2010). Stil-Kulturen. Performative Konstellationen von Technik, Spiel und Risiko in neuen Sportpraktiken. Bielefeld: Transcript.

(29) Schwier, J., Häger, J. (2012). Windspielen. Die Welt des Kitesurfens. Spectrum, 24(2).

Grundsätzlich wird das Kiten für Menschen im Alter von sechs bis 80 Jahren ausgeübt. Physische Voraussetzungen sind eine gute körperliche Verfassung sowie Schwimmkenntnisse (30). Außerdem wird ein Mindestgewicht von 40 kg empfohlen, da es selbst unter Verwendung kleiner Kites notwendig ist, ein Gegengewicht stellen zu können (31). Der Kitesport weist viele Parallelen zu anderen Board- und Schirmsportarten auf. So können bestimmte Fähigkeiten, die beim Wake-, Skate- und Snowboarden benötigt werden, gleichermaßen auf das Kiteboarden übertragen werden. Gleiches gilt für Windsurfer, Buggyfahrer, Gleitschirmflieger oder auch Freizeitdrachenflieger. Vorkenntnisse in einer dieser Sportarten erleichtern damit den Einstieg in das Kiten (32). Aber auch Neuanfänger*innen können im Kitesport ungeahnte Erfolgs- und Erlebnisaussichten haben. So gibt es viele Typen, Größen und Formen von Kites, die je nach Können, Gewicht und Bedingungen ausgewählt werden. Neben der körperlichen Anstrengung sollten Kiteanfänger*innen außerdem kleinere Kratzer und Schläge aushalten können und in der Schulungssituation unbedingt auf ihren Körper hören. Häufig auftretende Probleme bei Anfänger*innen sind Dehydrierung, Sonnenbrand oder Überanstrengung. Kiten trägt vielfach das Etikett „Extremsport“, das nach der Maxime höher, schneller, weiter strebt. Trotzdem kann der Sport von allen Kiter*innen auch moderat ausgeführt werden. Der Kitesport bedient sich neben dem dynamischen Untergrund des Wassers vor allem dem Element der Luft. Kenntnisse über Wind, Wetter und entsprechende Handlungen sind unerlässlich, um nicht nur sich selbst, sondern auch die Natur sowie andere Wassersportler*innen zu schützen (30). Hierzu empfiehlt es sich für Einsteiger*innen, unbedingt eine professionell ausgebildete Kitesurfschule zu besuchen, die einen fundierten Einstieg in die Trendsportart ermöglicht. Damit die Ausübung des Kitesports auch in Zukunft möglich ist, setzen sich die Kitesurfschulen dafür ein, mittels Verhaltensregeln einen vernünftigen Umgang mit der Natur zu wahren (32).

(30) Gartwick, A. (2015). Kiten. Alles, was du wissen musst. Bielefeld: Delius Klasing Verlag.

(31) Grundmann, C. (2016). Kitesurfen – verstehen und unterrichten. Anleitung für den Kitelehrer oder Was mich als Kite Schüler erwartet. Frick Kreativbüro.

(32) Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (o.J.). Tipps für Einsteiger. Weilheim: VDWS.

Kitesurfen erfährt als relativ junge Trendsportart eine stetig wachsende Beliebtheit. Die Kitesurf-Branche verzeichnete von 2007 bis 2013 einen stark ansteigenden Zuwachs der Verkaufszahlen (33), 2016 konnte jedoch eine leichte Abnahme wahrgenommen werden. Gründe hierfür sind bislang noch nicht näher erörtert worden (34). Vergleicht man die Verkaufszahlen, so wurden 2013 etwa 22.400 Kites in Deutschland und 130.000 weltweit verkauft. Diesen Zahlen zufolge hat Deutschland einen Gesamtmarktanteil von ca. 17 Prozent. Neben den marktführenden Herstellern verzeichnete besonders die Kategorie „Sonstige Hersteller“ einen rasanten Anstieg – allein in den Jahren 2011 bis 2013 (35).

Beim Kitesurfen handelt es sich um eine Sportart mit anfänglich sehr hohem Kostenaufwand. Anfänger*innen ohne eigene Ausrüstung zahlen an der deutschen Ostseeküste zwischen 200 und 300 Euro für einen zweitägigen Einsteigerkurs (36, 37). Die Preise für die Anschaffung eines Kite-Boards, der Bar und dem Kiteschirm liegen etwa zwischen 2.200 Euro und 2.600 Euro (38).

(33) Kleiner, F., Kloos, G., Stutzmann, A. (Januar/Februar 2008). Marktübersicht. KITE Magazin, S. 8.

(34) Kleiner, F., Kloos, G., Stutzmann, A. (März/April 2017). Marktübersicht. KITE Magazin, S. 16–18.

(35) Kleiner, F., Kloos, G., Stutzmann, A. (Januar/Februar 2014). Gewinner und Verlierer. KITE Magazin, S. 14–20.

(36) Kitesurf-Guide. (2019). Kitekurse für Einsteiger. Zugriff am 07.08.2020 unter: http://www.kitesurf-guide.de/

(37) Surfschule Norddeich. (2019). Kurse Kitesurfen. Zugriff am 07.08.2020 unter: https://www.surfschule-norddeich.de/sportarten/kurse-kitesurfen-20/

(38) Fels von Barby, H. (Mai/Juni 2013). Interpretations-Freiheit. Kiteboarding, S. 84–92.

Auf der Osteseeinsel Fehmarn fanden bereits zahlreiche Male Auseinandersetzungen zwischen Wassersportler*innen und Naturschutzakteur*innen statt. Da sie sich nicht nur der wichtigen Bedeutung der Ressource Natur, sondern auch des Faktors Tourismus in Form von Wassersportler*innen bewusst sind, versucht die Stadt Fehmarn, den auftretenden Konflikt zu minimieren. Um das Umweltbewusstsein zu fördern, setzt die Insel auf Aufklärung statt Verbote. In Zusammenarbeit mit dem Umweltrat Fehmarn, mit allen örtlichen Kite- und Surfschulen, mit dem Tourismus-Service sowie der Stadtverwaltung wurde ein Faltblatt entwickelt, welches dazu beitragen soll, ein einvernehmliches Miteinander zwischen Wassersport und Naturschutz zu schaffen. Ziel ist es nicht nur, über Surf- und Kitespots zu informieren, sondern auch über Brutgebiete und ökologisch sensible Bereiche aufzuklären. Damit verbunden ist die Bitte, diese zum Schutz der Natur zu meiden. Bilder mit Beschreibungen der Vogelarten und ihren heimischen Bereichen sollen den Touristen dabei helfen, empfindliche Brut- und Nahrungszonen zu erkennen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die empfindliche Tier- und Pflanzenwelt nur über die zugelassenen Wege zu begehen ist. Die Stadt Fehmarn hat außerdem eine Übersichtskarte angefertigt, die die Reglungen der jeweiligen Bereiche für das Kitesurfen, Windsurfen und Wellenreiten kennzeichnet. Neben der Ausweisung der Bereiche für Anfänger*innen, Fortgeschrittene und Könner*innen werden die Spots nach ihren Bedingungen beschrieben und enthalten zusätzlich Informationen zu Sonderregelungen oder Einschränkungen der Befahrung. Des Weiteren sind die gänzlichen Verbotszonen sowie die Bade- und Naturschutzzonen deutlich eingezeichnet.
Informationsflyer, Informationstafeln und Beschilderungsmarkierungen sind ein Beispiel dafür, dass die Stadt zu großen Teilen auf Kommunikation, Aufklärung sowie Information setzt, um die Bedeutung des vielfältigen Ökosystems und die Vereinbarkeit mit den Wassersportarten zu unterstützen (39).

Ferner veranlasst die Stadt Fehmarn, Studien durchführen zu lassen, die die tatsächlichen ökologischen Auswirkungen des Surfsports untersuchen. Das Ziel besteht darin, Konfliktpotenziale zu erkennen und ein Fundament für surfsportspezifische Nutzungskonzepte zu generieren. Als Beispiel ist eine Untersuchung an der Orther Bucht zu nennen, bei der unter anderem die Trittschäden des Surfsports auf die ökologisch wertvollen Makrophyten (z. B. Armleuchteralgen) untersucht werden (40).

(39) Burow, B. (2011). Wassersport und Natur. Zugriff am 07.08.2020 unter: http://www.stadtfehmarn.de/Umweltrat/Wassersport-und-Natur

(40) Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (2020). Unterwasservegetation und Wassersport - Konfliktanalyse am Beispiel Orther Bucht. Abruf unter www.stadtfehmarn.de/media/custom/2114_2109_1.PDF