Logo Natursport
Skip to main content

Ballonfahrt

0
flog der erste Heißluftballon, die "Montgolfiere".
0 Jahr
dauert die Pilotenausbildung mindestens, wenn man selbst fliegen möchte. Die Kosten belaufen sich auf 5.000 - 20.000 €. 50 Starts und Landungen muss man während der Ausbildung mindestens absolvieren.
Ca. 0
Heißluftballons sind beim Luftfahrt-Bundesamt registriert, davon sind nur 40 Gasballons.
0 m
beträgt die Höhe von einem typischen Heißluftballon. Der Durchmesser beträgt rund 18 m.
40.000 - 0
kostet ein Heißluftballon heutzutage.
Um 0
erlebte der Ballonsport einen Boom. Schon 1913 organisierten sich über 80.000 Mitglieder in 99 Vereinen.

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem DAC erstellt.

Ballonfahren bezeichnet die Luftfahrt mit Gas oder Heißluft betriebenen Ballons. Sie funktionieren nach dem Prinzip „leichter als Luft“. Freiballons treiben mit dem Wind und sind nur in begrenztem Umfang steuerbar – die Ballonfahrer*innen können unmittelbar nur die Fahrhöhe beeinflussen. Bei Heißluftballons geschieht dies durch Erhitzen oder Ablassen von Heißluft, bei Gasballons durch Abwerfen von Ballast oder das Ablassen von Gas. Damit ist es den Pilot*innen möglich, durch Fahren in bestimmten Luftschichten die Fahrtrichtung zu beeinflussen und – in Windrichtung – den Landeplatz auszuwählen.

Zum Ballonfahren muss in regelmäßigen Abständen der Gasbrenner eingesetzt werden. Durch den Einsatz des Gasbrenners kann die Innentemperatur der Ballons erhöht werden, sodass er aufsteigt. Kühlt die Luft ab, sinkt der Ballon. Fahrten dauern in der Regel nicht länger als 2 Stunden und man kann in dieser Zeit Strecken von 5 - 30 km zurücklegen (1).

Ein typischer Heißluftballon hat eine Höhe von ca. 25 m und einen Durchmesser von rund 18 m. Unter dem Ballon hängt ein Korb, der meist 4 Personen, je nach Ballongröße aber bis zu 19 Personen, aufnehmen kann.

(1) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere – Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier mit einem Ratgeber für die Praxis, Haupt Berne Verlag Schweiz

Generell hat Ballonfahren nur dann Auswirkungen auf die Tierwelt, wenn zu tief geflogen wird. Tieffahrten sollten auf das notwendige Mindestmaß beschränkt und hierbei sensible Bereiche gemieden werden.

Wenn man eine Ballonfahrt begleitet, gilt es generell den Anweisungen der Pilot*innen zwingend Folge zu leisten, um für die Sicherheit von Mensch und Tier zu sorgen. Bspw. darf man nichts aus dem Korb, in dem man transportiert wird, hinab werfen. Hinzu kommt, dass Start- und Landeort meist ein Acker oder Weideland ist. Diese sollten nicht unnötig zertrampelt werden, da dies Schäden für die Besitzer*innen bringt (2).

(2) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

Der Deutsche Freiballonsport-Verband (DFSV), der an den Deutschen Aero Club (DAeC) angegliedert ist, verlor seit 2013 einige seiner Mitglieder. Im Jahr 2020 zählt der DFSV 690 Mitglieder, multi-Luftsportvereine zählen 389 Mitglieder, die Ballonfahren als Hauptsportart angeben (3).

Der Organisationsgrad der Sportler*innen liegt bei schätzungsweise 75 %. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Ballonfahrten ausschließlich von staatlich zugelassenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden (4).

(3) Deutscher Aero Club. (2023). Zahlen, Daten, Fakten. Zugriff am 08.11.2023 unter https://www.daec.de/media/files/2023/Verband/Zahlen_Daten_Fakten_2023.pdf

(4) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

Das Ballonfahren unterliegt dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), welches besagt, dass die Mindestflughöhe über bewohntem Grund 300 m beträgt, was für sämtliche Luftfahrzeuge gilt. Im übrigen Gelände beträgt die minimale Höhe 150 m. Diese kann oder muss allerdings bei Start und Landung des Ballons sowie für Schulungszwecke unterschritten werden (5).

(5) Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472) geändert worden ist.

Das Ballonfahren fasziniert durch die Möglichkeit, komfortabel in großer Höhe zu schweben, Luft und Landschaft ohne trennende Fensterscheiben wahrzunehmen und sich dabei frei und unabhängig zu fühlen. Da Ballonfahrten samt ausgebildeten Pilot*innen gebucht werden können, ist es theoretisch jeder Person möglich, diese Sportart zu erleben. Der Anblick der Erde aus der Vogelperspektive ist immer wieder beeindruckend, besonders wenn sich der Ballon über eine attraktive und bekannte Landschaft hinwegbewegt. Allerdings ist das Ballonfahren extrem wetterabhängig, was unter anderem bedeutet, dass es bei Regen, Schnee und Nebel grundsätzlich nicht möglich ist. Der Ballon ist allen Naturgewalten ausnahmslos ausgesetzt (6). Generell lässt sich sagen, dass der Ballon in warmen Monaten eher nur morgens oder abends fahren kann, um Thermik und Turbulenzen zu vermeiden. In Wintermonaten ist es prinzipiell ganztags möglich, solange das Wetter mitspielt und Böden nicht schneebedeckt oder gefroren sind (7).

Startplätze benötigen eine freie Fläche von mindestens etwa 30 x 30 m. In Fahrtrichtung dürfen keine Hindernisse wie z.B. Stromleitungen liegen. Da der Ballon nicht gelenkt werden kann, sollte bei der Fahrtenplanung darauf geachtet werden, dass genügend Landemöglichkeiten für Notfälle auf dem Fahrweg liegen. Startplätze müssen mit dem Pkw erreichbar sein.

(6) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

(7) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere – Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier mit einem Ratgeber für die Praxis, Haupt Berne Verlag Schweiz.

Die Ballonfahrt erfolgt in der Höhe und kann somit den Luftraum der Vögel stören, zum einen durch das Durchqueren des Raumes, zum anderen durch das laute Geräusch des Brenners. Tiere, welche sich im freien Gelände aufhalten, kann dieser Lärm beeinflussen und erschrecken. Es kann zu Überschneidungen in sämtlichen Lebensphasen der Tiere und zu sämtlichen Tageszeiten kommen (8).

Bei Wildtieren sind vor allem Störungen während der Brut- und Setzzeiten (Zeit im Jahr, in der die Jungen zur Welt kommen) im Frühjahr und Frühsommer kritisch. Ebenso kann problematisch sein, dass die Ballonfahrer*innen für ihren Sport meist die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden bis in die Abenddämmerung nutzen, da zu diesen Zeiten keine oder wenig Thermik ist, aber genau dann sind die meisten Wildtiere besonders aktiv und auf Nahrungssuche.

Zu Beeinträchtigungen der Tiere kann es kommen, wenn eine Fahrhöhe von 300 m unterschritten wird. Ein zu niedrig fahrender Ballon kann durch seine Gestalt und vor allem durch die Brennergeräusche heftige Fluchtreaktionen bei Tieren auslösen, wenn diese die Harmlosigkeit des Flugobjekts nicht erkennen. Von Weidetieren wie Kühen und Pferden ist bekannt, dass sie bei der Flucht Weidebegrenzungen durchbrechen und sich dabei verletzen können.

Das Einflusspotenzial ist somit lokal groß, wenn Gebiete häufiger überflogen werden. Aufgrund der derzeitigen Stagnation des Heißluftballonfahrens ist aktuell allerdings kaum mit einer weiteren Zunahme der Beeinflussung von Tieren zu rechnen (8). Bei Ballons handelt es sich um seltene und unregelmäßig eintretende Reize, somit ist eine Gewöhnung hier nicht zu erwarten.

(8) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere – Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier mit einem Ratgeber für die Praxis, Haupt Berne Verlag Schweiz.

Umwelt- und Naturschutz ist für das Ballonfahren relevant, da die Fahrthöhe die potenziellen Störungen beeinflusst. Die gesetzliche Sicherheitsmindesthöhe von 150 m über dem Boden wird lediglich zum Starten und Landen unterschritten. In besonders empfindlichen Gebieten haben Ballonfahrer*innen und Naturschützer*innen freiwillige Vereinbarungen getroffen. Meist ist ab 300 m Höhe nicht mehr mit Störungen oder Konflikten zu rechnen. Da es dank modernisierter Technik so genannte „Flüsterbrenner“ gibt, die die Lautstärke erheblich eindämmen, ist das Konfliktpotenzial entsprechend gering (9).

(9) DFSV. (o.J.). Flyer Ballonfahren. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dfsv.de/dfsv/

Den Luftraum zu erobern gehört seit jeher zu den ältesten Sehnsüchten der Menschheit. Im Jahre 1783 gelang es den Brüdern Montgolfier einen ersten unbemannten Heißluftballon aus Papier und Leinengewebe in die Lüfte zu bewegen. Betrieben wurde dieser durch die Verbrennung von Stroh und Schafswolle. Einen weiteren Meilenstein setzen die Gebrüder nur wenige Monate später mit einer „bemannten“ Ballonfahrt mit einem Hahn, einer Ente und einem Schaf. Dadurch inspiriert entwickelte der Professor J.A.C. Charles in Zusammenarbeit mit den Brüdern Robert den ersten Gasballon, welcher mit Wasserstoff betrieben wurde.

Am 21. November 1783 startete diese Konstruktion mit Jean-Francois Pilatre de Rozier und Marquis d’Arlandes zur ersten wirklichen bemannten Ballonfahrt mit einer Dauer von 25 min (9).

Ende der 60er-Jahre brachten moderne Materialien und Techniken eine Renaissance für den Ballonsport. Heutige Ballonhüllen bestehen aus Nylongewebe mit Imprägnierung gegen Luftdurchlässigkeit. Im feuernahen Bereich bestehen sie aus schwer entflammbarem Material. Der Korb ist aus sehr stabilem Weidengeflecht, das aber auch beweglich genug ist, um den Belastungen bei Start und Landung standzuhalten.

Im Laufe der Zeit blieb das Konstrukt ähnlich wie zu Beginn, jedoch wurde die Sicherheit und Beständigkeit weiterentwickelt. Zum Beispiel fand man heraus, dass bei falscher Handhabung von Wasserstoff ein Knallgas entstand, das zur Explosion führen konnte. Schlussendlich setzte sich das Heißluft-Verfahren durch. Heute benutzt man hauptsächlich Propangas (10).

(10) Fink, A., Fink, T. (2000). Ballonfahren Basics - Technik, Ausbildung, Ausrüstung. Pietsch Verlag Stuttgart.

(11) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

Obwohl das Ballonfahren schwer zu beeinflussen ist, gibt es doch Meisterschaften für diesen Sport. Hierbei geht es hauptsächlich darum, ein festgelegtes Ziel zu erreichen. Um zu messen wer als nächstes am Ziel ist, werden aus den Ballons Stoffsäcke, genannt Marker, abgeworfen. Die Entfernung zum Ziel (beispielsweise ein Kreuz am Boden) bestimmt wer gewinnt. Wettkämpfe können z.B. nach dem Prinzip der Fuchsjagd ausgetragen werden.

Eine weitere Sonderform des Ballonfahren ist das Fahren eines Ballons in einer ausgefallenen Form, bspw. als Elefant, Turnschuh o.ä. Die Form des Ballons macht hier zwar optisch für das Publikum einiges her, erfordert aber auch gute Kenntnisse der Pilot*innen (11, 12).

(11) Hille, E.(2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

(12) Oeding, T. (2002). Outdoor Handbuch: Ballonfahren. Struckum: Conrad Stein Verlag.

Das Ballonfahren bietet vielen Sportler*innen eine besondere Faszination, wenn sie ruhig in nur wenigen hundert Metern Höhe über Wald und Wiesen hinweg gleiten (13). In der Stille dahinzuschweben, die Landschaft aus dem Blickwinkel der Vögel zu beobachten, macht für viele Freizeitfahrer*innen den Reiz dieses Flugsports aus. Hinzu kommt die Spannung und Ungewissheit darüber, wo die Fahrt enden wird, da der Wind die Richtung und Geschwindigkeit vorgibt (14).

Die Wettbewerbsfahrer*innen suchen eher nach dem sportlichen Vergleich und der Herausforderung. Für sie zählen die Erfahrung und das Wissen, aber auch der Teamgeist und die geteilte Leidenschaft (14).

(13) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere – Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier mit einem Ratgeber für die Praxis, Haupt Berne Verlag Schweiz.

(14) DFSV. (o.J.). Flyer Ballonfahren. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dfsv.de/dfsv/

Freiballonpilot*innen benötigen in Deutschland den Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer PPL-D. Das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz beträgt 17 Jahre. Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Sie besteht aus 60 Unterrichtsstunden Theorie und mindestens 20 Fahrstunden mit mindestens 50 Starts und Landungen. Die Lizenz muss alle 24 Monate verlängert werden. Hierzu ist eine Fahrpraxis von zwei Fahrten während dieses Zeitraums nachzuweisen. Die Ausbildung dauert mindestens ein Jahr und kostet 5.000 - 20.000 €. Zusätzlich zu der praktischen Fahrprüfung werden angehende Pilot*innen in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in Notfällen geprüft (15).

Bei starkem Wind oder Turbulenzen (Thermik bei Sonnenschein) müssen Ballons am Boden bleiben. Ballonfahrten finden im Sommerhalbjahr meist nur in den ersten 3 - 4 Stunden nach Sonnenaufgang und in den letzten 2 - 3 Stunden vor Sonnenuntergang sowie bei relativ schwachem Bodenwind statt. Im Winterhalbjahr kann häufig den ganzen Tag über gefahren werden, da thermisch bedingte Turbulenzen seltener sind.

Der Start von Ballons erfolgt von genehmigten Startplätzen bzw. von Freiflächen aus, für die eine spezielle Außenstartgenehmigung eingeholt werden muss. Nachweislich erfahrene Pilot*innen können eine Allgemeinerlaubnis erhalten, die ihnen die eigenständige Auswahl von geeigneten Startplätzen erlaubt.

Bei der Landung ist die Steuerbarkeit des Ballons stark eingeschränkt. Um Schäden für Mensch und Gerät zu vermeiden, müssen die Pilot*innen freie Flächen in der Landschaft suchen, bevorzugt auf Wiesen und Weiden. Hier wird der Ballon nach der Landung durch das Begleitfahrzeug wieder aufgenommen. Falls bei der Landung oder Bergung Schäden entstehen, müssen sie angezeigt und von den Ballonfahrer*innen ausgeglichen werden.

(15) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

Ein Ballon kostet heutzutage zwischen 40.000 - 80.000 €. Der hohe Preis ergibt sich daraus, dass nur hochwertige Materialien verwendet werden und der Ballon von Hand gefertigt ist. Zudem wird nur eine kleine Stückzahl an Ballons produziert. Für Besitzer*innen ergeben sich nach dem Kauf zusätzliche jährliche Kosten von 4.000 - 6.000 € Versicherungskosten plus Betriebskosten (Gas, Wartung, TÜV) (16). 2019 waren 1.078 Ballons in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert (17).

(16) Hille, E. (2010). Ballonfahren: Mit Feuer in die Lüfte. Aschaffenburg: Geiger Verlag.

(17) Deutscher Aero Club. (2023). Zahlen, Daten, Fakten. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.daec.de/media/files/2023/Verband/Zahlen_Daten_Fakten_2023.pdf

Als ein Beispiel für mögliche Konfliktlösungen kann ein gemeinsames Projekt zwischen Naturschutz und Luftsport genannt werden. Im Winter 2001/02 wurde in Nordrhein-Westfalen ein vom Umweltamt NRW und DFSV finanzierter Feldversuch mit dem Ziel durchgeführt, Erkenntnisse zu Überfahrthöhen bei international bedeutenden Gänse-Rastplätzen zu erhalten, die Störungen zu minimieren oder gänzlich auszuschließen. Resultat des Versuches war, dass die rastenden Gänse (überwiegend Bläss- und Saatgänse) in der Regel bei einer Überfahrthöhe von mehr als 500 m nicht aufflogen, weshalb die Mitglieder des DFSV darauf hingewiesen wurden, in der Zeit, in der sich die meisten Gänse in den Auen des Niederrheins und der Weser aufhalten, diese über der Mindesthöhe oder höher zu überqueren. Zur Orientierung werden den dortigen Ballonfahrer*innen Karten mit Grenzen der EG-Vogelschutzgebiete „Unterer Niederrhein“ und „Weseraue“ zur Verfügung gestellt (DAEC & BFN 2003, S. 87f).

Mittlerweile sind diese und andere Gebiete als Aircraft relevant Bird Areas (ABA) auf den Luftfahrerkarten gekennzeichnet. Diese sogenannten luftfahrtrelevanten Vogelgebiete wurden in der Arbeitsgruppe „Luftfahrt und Naturschutz" unter Federführung des BfN und des DAeC in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Flugsicherung (DFS) nach einheitlichen Kriterien ausgewählt. Dabei erfolgte eine Beschränkung auf durch Luftfahrzeuge störsensible Großvogelarten und -gruppen in Vorkommen, die von landes-, bundes- bzw. europaweiter Bedeutung sind. Unter www.aba.bfn.de werden Hintergrundinformationen zu den jeweiligen Gebieten bereitgestellt.

Die „Aircraft relevant Bird Areas (ABAs)“ sind bedeutsam für alle Lebensräume und Arten, insbesondere Vogelarten, die durch den tiefen Überflug von Luftfahrzeugen beeinflusst und gestört werden können. Eine Mindestflughöhe von 600 m über Grund genügt, um erhebliche Störungen am Boden vorkommender Vogelarten zu verringern oder komplett zu vermeiden. Bis 2007 gab es keine Informationen für Pilot*innen, wo und wann störungssensible und vogelschlagrelevante Vorkommen von Vögeln anzutreffen sind bzw. wie sie sich verhalten sollten, um Störungen zu vermeiden. In einem Gemeinschaftsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden 2007 die „Aircraft relevant Bird Areas“ (ABAs, luftfahrtrelevante Vogelvorkommen) in den Luftfahrtkarten verzeichnet und kontinuierlich aktualisiert. Für jedes ABA ist vermerkt, wann mit dem Vogelaufkommen zu rechnen ist, und dass in den „aktiven“ Zeiten über den ABAs eine Mindestflughöhe von 600 m (2000 ft) über Grund einzuhalten ist (bzw. das Gebiet umflogen werden sollte).

Zu jedem ABA gibt es unter www.aba.bfn.de Informationen zum Gebiet und den darin vorkommenden Arten. Der Erfolg der ABA-Regelungen wird durch den deutlich spürbaren Rückgang der Störungsmeldungen von Naturschutzbehörden und Schutzgebietsbetreuer*innen bestätigt (18).

(18) Verband Deutscher Sporttaucher e. V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf